Vorgehen bei Quarantäne oder Lockdown
1. Grundlegendes:
Im Zuge der Corona-Pandemie stehen alle Beteiligten der Schulgemeinschaft den unterschiedlichen
Herausforderungen der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht gegenüber. Daher ist es
notwendig, dass Präsenz- und Distanzunterricht aufeinander aufbauend planvoll umgesetzt werden.
Für diese Verknüpfung werden nachfolgend die wesentlichen Qualitätsstandards und Regeln
dargestellt. Sie sollen dazu dienen, allen Beteiligten Handlungssicherheit und Orientierung für ein
gemeinsames, strukturiertes und transparentes Vorgehen zu geben, sodass ein qualitativ
hochwertiges und sinnstiftendes Lernen gestaltet und sowohl im Präsenz- als auch im
Distanzunterricht ein möglichst einheitliches Bildungsangebot gewährleistet werden kann.
Aufgrund der dynamischen Pandemie-Situation unterliegt dieses Konzept der stetigen Aktualisierung,
sodass aktuelle Entwicklungen Berücksichtigung finden können.
2. Umgang bei Quarantäne/Krankheit:
Schüler*innen in kurzzeitiger Quarantäne (bis zu einer Woche)
Schüler*innen in kurzzeitiger Quarantäne müssen beim Sekretariat abgemeldet werden. Sie
informieren sich auf geeignete Weise (z. B. über Mitschüler*innen/festgelegte
Hausaufgabenpartner*innen) über Stundeninhalte und -ergebnisse sowie über Aufgaben.
Schüler*innen in längerfristiger Quarantäne (mehr als eine Woche)
Schüler*innen werden im Zeitraum der Quarantäne per TEAMS von den unterrichtenden Lehrkräften
betreut. Sie erledigen die gestellten Aufgaben im Rahmen ihrer gesundheitlichen Verfassung.
Hierbei gelten die Qualitätsstandards und Regeln des Distanzlernens (s. u.).
Umgang bei Krankheit während eines Lockdowns:
Erkrankt eine Lehrkraft, werden ihre Lerngruppen darüber informiert, dass keine Aufgaben gestellt
werden bzw. kein Feedback gegeben werden kann.
Erkrankt ein/e Schüler*in, informiert ein Elternteil die Klassenleitung bzw. den Tutor/die Tutorin per
E-Mail. Dies gilt auch für andere Gründe, die ein Bearbeiten der Aufgaben verhindern.
Schüler*innen der Oberstufe, die Aufgaben aufgrund von Krankheit nicht abgeben können,
informieren die Beratungslehrer*innen, die diese Information in dem Stufenteam für alle
unterrichtenden Lehrkräfte weitergeben.
Die Erziehungsberechtigten entschuldigen die Fehlzeiten per E-Mail bei den Klassenlehrer*innen
bzw. Tutor*innen.
Vorgehen bei Quarantäne oder Lockdown – Infos für Schüler*innen & Eltern
3. Gestaltung des Distanzlernens in einer Lockdown-Situation oder bei Quarantäne ganzer
Lerngruppen
Teilnahme am Unterricht
Die Schüler*innen sind grundsätzlich zur Teilnahme am Präsenz- wie auch am Distanzunterricht
verpflichtet (vgl. § 34-41 Schulgesetz NRW).
Umfang der Aufgaben und Videokonferenzen
Der zeitliche Umfang für das Arbeiten während des Distanzlernens (einschließlich Videokonferenzen)
für die einzelnen Fächer orientiert sich am zeitlichen Umfang des regulären Stundenplans.
Video-/Audiokonferenzen sollten in jedem Fach regelmäßig stattfinden, müssen aber nicht die Länge
ganzer Schulstunden haben. Zur besseren Terminkoordination finden sie in der Regel innerhalb des
durch den Stundenplan vorgegebenen Zeitfensters statt. An die Stelle einer Videokonferenz für die
ganze Lerngruppe kann ggf. auch eine feste Sprechzeit treten, in der die Lehrkraft per TEAMS-Audio-
/Video-Chat erreichbar ist.
Grundsätzlich setzt die Teilnahme an Video-/Audiokonferenzen die Einwilligungserklärung der Eltern
bei der Klassenleitung voraus. An Video-/Audiokonferenzen, die zu Unterrichtszwecken oder für WIRStunden stattfinden, dürfen grundsätzlich keine Personen teilnehmen, die nicht zur Lerngruppe
gehören (z. B. Eltern, Geschwister).
Erhalt und Bearbeitung von Aufgaben
Die Aufgaben für alle Schüler*innen werden stets über das Aufgabentool in TEAMS eingestellt, so
dass man einen Überblick über alle gestellten Aufgaben hat.
– Die Aufgaben werden im wöchentlichen Rhythmus gestellt und abgegeben (d.h. mehrtägige
Bearbeitungszeit)
– Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 werden in der Regel zu einem gemeinsamen Termin in der
Woche die Aufgaben/Projekte für alle Fächer gestellt. Der Tag, an dem die Aufgaben
hochgeladen werden, wird durch die Klassenleitung mitgeteilt.
– Für alle anderen Stufen erfolgt in der Regel die Aufgabenzustellung für jedes einzelne Fach zu
jeweils einheitlichen Terminen – ebenfalls im wöchentlichen Rhythmus – die die
unterrichtenden Lehrer*innen jeweils mitteilen.
Bearbeitung der Aufgaben
Für die Bearbeitung der Aufgaben hat sich das Kollegium des Gymnasiums Verl auf folgende Punkte
geeinigt:
Wenn nicht explizit anders in der Aufgabenstellung formuliert,
– muss nichts ausgedruckt werden
– kann frei entschieden werden, ob eine Bearbeitung handschriftlich oder digital erfolgt
– werden Schriftdokumente als Word-, Powerpoint- oder pdf-Datei abgegeben
– werden Fotos von handschriftlichen Arbeitsergebnissen vor der Abgabe als Bilder in Word
eingefügt und als Worddatei abgegeben, da dies eine Korrektur erheblich erleichtert
– werden Ergebnisse zu dem von der Lehrperson geforderten Datum & Uhrzeit unter
„Aufgaben“ hochgeladen und abgegeben
Rückmeldungen zu den Arbeitsergebnissen der Schüler*innen
Ein wesentlicher Vorteil des Distanzlernens liegt darin, dass die Schüler*innen ihren Lernprozess
eigenverantwortlich gestalten können. Für die gestellten Aufgaben bedeutet dies, dass
Schüler*innen gute Möglichkeiten der Selbstkontrolle erhalten, z.B. Musterlösungen, ein
zusammenfassendes Schaubild. Alternativ können exemplarische Besprechungen einzelner
Schülerlösungen, ein Auswertungsgespräch als Video-/Audiokonferenz oder ein direktes
Einzelfeedback erfolgen.
Leistungsbewertung
Die gesetzlichen Vorgaben zur Leistungsüberprüfung (§29 SchulG) und zur Leistungsbewertung (§48
SchulG) gelten auch für die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen. Die Leistungsbewertung
erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
der Schüler*innen. Konkretisierte Vorgaben zur Leistungsbeurteilung finden sich in den
Leistungskonzepten der einzelnen Fachschaften bzw. werden von den einzelnen Fachlehrkräften
kommuniziert.
Alle erbrachten Leistungen werden in der Regel als sonstige Mitarbeit in die Notenfindung
einbezogen.
Klassenarbeiten/Klausuren und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts
statt und können nur in besonderen Ausnahmefällen auch im Distanzunterricht durchgeführt
werden.
Persönlicher Kontakt und Rückfragen an die Lehrkräfte
Auch während des Distanzlernens besteht natürlich die Möglichkeit, mit den jeweiligen Lehrer*innen
in Kontakt zu treten. Dafür steht TEAMS (Chat, Audio-/Videokonferenzen etc.) sowie die Möglichkeit,
die Lehrkräfte über die Dienst-E-Mail-Adresse zu kontaktieren, zur Verfügung. Die Lehrer*innen
melden sich in der Regel innerhalb eines Werktages zurück.
4. Unterstützungsangebote für Schüler*innen
Study Hall
Schüler*innen, die zuhause keinen ruhigen Arbeitsplatz und/oder keinen funktionierenden
Internetzugang haben – und nur diese –, können, sofern keine Quarantänevorgaben dem
widersprechen, nach Rücksprache von der Study Hall, d. h. einem in der Schule zur Verfügung
gestellten Lernplatz, Gebrauch machen. Als Räumlichkeiten stehen hierfür das SLZ sowie weitere
Klassenräume zur Verfügung, sodass sowohl ein konzentriertes Arbeiten als auch die aktive
Teilnahme an Videokonferenzen ermöglicht werden.
Vorgehen:
Die Erziehungsberechtigten melden den Bedarf im Sekretariat an. Nach einer Überprüfung des
Bedarfs kann das Angebot der Study Hall ab dem Folgetag von 8:00–13:15 Uhr in Anspruch
genommen werden, sofern die gebotenen Hygieneregeln eingehalten werden können, z. B. im
Hinblick auf die Gesamtzahl der im Gebäude anwesenden Schüler*innen.
Bereitstellung von Übungsmaterial durch Lehrer*innen
Die Fachlehrkräfte können bei diagnostiziertem und/oder angefragtem Bedarf zusätzliches
Übungsmaterial – analog oder digital – bereitstellen, um eine vertiefende Auseinandersetzung mit
den Lerninhalten individuell zu ermöglichen.
„Schüler helfen Schülern“
Auf eigenen Wunsch können Schüler*innen ab Klasse 5 im Rahmen der Förder-AG „Schüler helfen
Schülern“ von älteren Mitschüler*innen eine fachliche Betreuung von begabten Schüler*innen ab
Klasse 7 erhalten. Arbeitsschwerpunkte im partnerschaftlichen Lernprozess sind u. a. der Ausgleich
von fachlichen Schwächen sowie der Ausbau von Begabungen in den Fächern, die zu unserem
Unterrichtsangebot gehören. Vorrangig wird fachgebunden, ggf. auch fächerübergreifend, in der
Regel ein Schulhalbjahr, individuell im Verhältnis „eins zu eins“ betreut, aber auch „ad hoc“ in
Kleingruppen durch geeignete (Oberstufen-)Schüler*innen. Ansprechpartnerin ist Frau Zenses.
Lerncoaching
Schüler*innen haben auch im Distanzlernen die Möglichkeit, das von der Schule angebotene
Lerncoaching in Anspruch zu nehmen. Hierbei handelt es sich um eine individuelle, lösungs- und
ressourcenorientiert Beratung. Ansprechpartnerinnen sind Frau Heese und Frau Schollmeier.
Beratungslehrer*innen
Folgende Beratungslehrer*innen des Gymnasiums Verl können bei Gesprächs- und Beratungsbedarf
per TEAMS oder E-Mail kontaktiert werden:
Frau Blumenthal, Frau Dreismann, Frau Heese, Frau Freyer, Herr Rahmann, Frau Schollmeier
Schulsozialarbeiter*innen
Folgende Schulsozialarbeiter*innen können bei Gesprächs- und Beratungsbedarf kontaktiert werden:
Frau Grüner: s.gruener@awo-guetersloh.de
Frau Mert: b.mert@awo-guetersloh.de
Herr Varlemann: c.varlemann@awo-guetersloh.de
Medienscouts
Bei technischen Schwierigkeiten im Umgang mit TEAMS bieten einige Schüler der MedienscoutsAG individuelle Hilfestellung an. Diese Medienscouts können direkt per Chat in TEAMS
angeschrieben werden und bemühen sich um eine zeitnahe Kontaktaufnahme zur Klärung der
Fragen.
Als Ansprechpartner stehen folgende Medienscouts zur Verfügung:
Fabian Pähler, Niklas Weigand, Jan Raeder, Tizian Habermann
Technischer Support
Bei Schwierigkeiten mit dem Login in TEAMS oder dem Account können sich Schüler*innen per EMail an folgende Lehrkräfte wenden:
Philipp Jansen (p.jansen@gymnasiumverl.de)
Dirk Wagener (d.wagener@gymnasiumverl.de)