Übermittagsbetreuung

Zur Rhythmisierung unseres Schullebens zählt das „Mittagsband“ in der sechsten und siebten Stunde, in das an drei Tagen der Woche die außerunterrichtliche pädagogische Übermittagsbetreuung (ÜMI) der Jahrgangsstufen unserer Sekundarstufe I eingebettet ist. Nach Paragraph 43 Abs. 1 Schulgesetz nehmen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die laut Stundentafel an einem Schultag mehr als sechs Stunden Unterricht haben, in ihrer Mittagspause auf dem Schulgelände an einer außerunterrichtlichen pädagogischen Betreuung teil. Die ÜMI ist eine schulische Veranstaltung.

Für vielfältige ÜMI-Angebote, die am Bedarf unserer Schülerinnen und Schüler, Eltern bzw. Erziehungsberechtigten orientiert sind, arbeitet unser G8-Halbtagsgymnasium vor Ort eng mit dem Schulträger, der Stadt Verl, und mit dem Droste-Haus zusammen, dessen gemeinwohlorientierter Träger das Jugendaustauschwerk im Kreis Gütersloh e. V. ist.

Im Konrad-Adenauer-Schulzentrum hat die Stadt Verl eigens für die „langen Tage“ der Schülerinnen und Schüler eine Mensa neu errichtet, betrieben vom Droste-Haus, in der gegen Entgelt frisch zubereitete kalte und warme Mahlzeiten eingenommen werden können.

Die Durchführung der außerunterrichtlichen pädagogischen Übermittagsbetreuung an unserer Schule einschließlich der Aufsicht obliegt den Mitarbeitern/-innen des Droste-Hauses. Sie leiten die ÜMI-Gruppen, die wir zu Beginn eines jeden Schuljahres zusammen mit dem Droste-Haus pro Jahrgangsstufe klassenübergreifend nach Wahl unserer Schülerinnen und Schüler planen und einrichten.

Ihre Mittagspause soll unseren Schülerinnen und Schülern zum Essen, Trinken und zum Erholen dienen. In ihrer jeweiligen Mittagsgruppe, die sie aus den verschiedenen Betreuungsangeboten wie z. B. „Ruhe“, „Bewegung“, „Unterhaltung“, „Kreatives“ und „Lernen“ gewählt haben, gestalten sie ihre Erholungsphasen individuell. Ob sie ihr Essen in der Mensa bestellen und einnehmen oder ihre mitgebrachten Speisen im Betreuungsraum ihrer Mittagsgruppe verzehren, entscheiden unsere Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern.

Auf schriftlichen Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigten gibt unsere Schule für ihr Kind ab der Jahrgangsstufe 7 zu Beginn eines jeden Schuljahres einen Mittagsausweis (Green Card) aus, mit dem es von der ÜMI befreit wird (VV zu § 57 Abs. 1 SchulG – BASS 12 – 08 Nr. 1) und das Schulgelände in seiner Mittagspause verlassen darf, damit es z. B. zu Hause essen kann. Der Antrag mit u. a. verbindlicher Angabe des Aufenthaltsortes des Kindes während seiner Mittagspause wird von unserer Schule geprüft, um den Versicherungsschutz auf dem Schulweg zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass die Schülerin bzw. der Schüler ohne Zeitdruck pünktlich zum Nachmittagsunterricht zurückkehren kann.

Gemeinsam mit dem Droste-Haus und dem Schulträger planen, organisieren und evaluieren wir die außerunterrichtliche pädagogische Übermittagsbetreuung an unserer Schule seit 2009 und entwickeln unser ÜMI-Konzept stetig weiter.

Übermittagsbetreuung

Zur Rhythmisierung unseres Schullebens zählt das „Mittagsband“ in der sechsten und siebten Stunde, in das an drei Tagen der Woche die außerunterrichtliche pädagogische Übermittagsbetreuung (ÜMI) der Jahrgangsstufen unserer Sekundarstufe I eingebettet ist. Nach Paragraph 43 Abs. 1 Schulgesetz nehmen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die laut Stundentafel an einem Schultag mehr als sechs Stunden Unterricht haben, in ihrer Mittagspause auf dem Schulgelände an einer außerunterrichtlichen pädagogischen Betreuung teil. Die ÜMI ist eine schulische Veranstaltung.

Für vielfältige ÜMI-Angebote, die am Bedarf unserer Schülerinnen und Schüler, Eltern bzw. Erziehungsberechtigten orientiert sind, arbeitet unser G8-Halbtagsgymnasium vor Ort eng mit dem Schulträger, der Stadt Verl, und mit dem Droste-Haus zusammen, dessen gemeinwohlorientierter Träger das Jugendaustauschwerk im Kreis Gütersloh e. V. ist.

Im Konrad-Adenauer-Schulzentrum hat die Stadt Verl eigens für die „langen Tage“ der Schülerinnen und Schüler eine Mensa neu errichtet, betrieben vom Droste-Haus, in der gegen Entgelt frisch zubereitete kalte und warme Mahlzeiten eingenommen werden können.

Die Durchführung der außerunterrichtlichen pädagogischen Übermittagsbetreuung an unserer Schule einschließlich der Aufsicht obliegt den Mitarbeitern/-innen des Droste-Hauses. Sie leiten die ÜMI-Gruppen, die wir zu Beginn eines jeden Schuljahres zusammen mit dem Droste-Haus pro Jahrgangsstufe klassenübergreifend nach Wahl unserer Schülerinnen und Schüler planen und einrichten.

Ihre Mittagspause soll unseren Schülerinnen und Schülern zum Essen, Trinken und zum Erholen dienen. In ihrer jeweiligen Mittagsgruppe, die sie aus den verschiedenen Betreuungsangeboten wie z. B. „Ruhe“, „Bewegung“, „Unterhaltung“, „Kreatives“ und „Lernen“ gewählt haben, gestalten sie ihre Erholungsphasen individuell. Ob sie ihr Essen in der Mensa bestellen und einnehmen oder ihre mitgebrachten Speisen im Betreuungsraum ihrer Mittagsgruppe verzehren, entscheiden unsere Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern.

Auf schriftlichen Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigten gibt unsere Schule für ihr Kind ab der Jahrgangsstufe 7 zu Beginn eines jeden Schuljahres einen Mittagsausweis (Green Card) aus, mit dem es von der ÜMI befreit wird (VV zu § 57 Abs. 1 SchulG – BASS 12 – 08 Nr. 1) und das Schulgelände in seiner Mittagspause verlassen darf, damit es z. B. zu Hause essen kann. Der Antrag mit u. a. verbindlicher Angabe des Aufenthaltsortes des Kindes während seiner Mittagspause wird von unserer Schule geprüft, um den Versicherungsschutz auf dem Schulweg zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass die Schülerin bzw. der Schüler ohne Zeitdruck pünktlich zum Nachmittagsunterricht zurückkehren kann.

Gemeinsam mit dem Droste-Haus und dem Schulträger planen, organisieren und evaluieren wir die außerunterrichtliche pädagogische Übermittagsbetreuung an unserer Schule seit 2009 und entwickeln unser ÜMI-Konzept stetig weiter.